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Anmeldung

Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027

Anmeldungen an der örtlich zuständigen Grundschule Brüel

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

nach § 43 Abs. 1 Schulgesetz M-V beginnt für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, mit dem Schuljahr 2026/27 die Schulpflicht. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen Grundschule (Einzugsbereich*).

Die Schulanmeldung für Ihr Kind können Sie vom 13.10.2025 bis 16.10.2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schulsekretariat der Grundschule vornehmen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist die Termine wahrzunehmen, dann melden Sie sich bitte telefonisch unter der Telefonnummer 038483/293010 oder elektronisch

per E-Mail an grundschule@stadt-brueel.de.

Folgende Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt:

die Geburtsurkunde des Einschulungskindes

der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Personenberechtigten zur Identitätskontrolle

der Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes gem. § 58 a SGB VIII -nicht älter als 3 Monate- oder gerichtliche Entscheidung) oder

die Urkunde über die Erklärung beider Elternteile über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts (Sorgeerklärung) gem. § 1626 a BGB

Die Anmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht sowie eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Laut Schulgesetz M-V gilt die Anmeldepflicht, auch für Kinder, die auf

Wunsch der Eltern vom Schuleintritt zurückgestellt werden sollen oder

bereits zum Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden. Bei entsprechender Antragstellung ist eine vorzeitige Einschulung möglich.

Sie können zur Vorbereitung der Anmeldung das Anmeldeformular auf der Homepage nutzen und ausgefüllt zur Schulanmeldung mitbringen www.schule.stadt-brueel.de(unter Grundschule - Anmeldung).

*) Einzugsbereich der Grundschule Brüel:

Brüel, Alt Necheln, Golchen, Keez, Neu Necheln, Thurow;

Blankenberg, Friedrichswalde, Penzin, Weiße Krug, Wipersdorf;

Häven, Klein Jarchow, Langen Jarchow, Tempzin, Zahrensdorf;

Gustävel, Holdorf, Holzendorf, Kuhlen, Müsselmow, Nutteln, Tessin, Weberin, Wendorf, Zaschendorf;

Sülten

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